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   BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88   

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https://dejure.org/1988,3232
BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88 (https://dejure.org/1988,3232)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 1 StR 545/88 (https://dejure.org/1988,3232)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88 (https://dejure.org/1988,3232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Halndeln "Ohne eigene Schuld" im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens bei Bemessung einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88
    Die bei Bemessung einer Jugendstrafe legitime Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens wird nicht dadurch unzulässig, daß die Jugendkammer, wie das in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verlangt wird (BGH StV 1982, 27, 28; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 430/83 - und vom 8. Oktober 1986 - 2 StR 394/86), eine Beziehung zu der Strafdrohung des § 213 StGB herstellt.
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 394/86

    Würdigung einer kurzfristigen Bewusstlosigkeit als eine das Leben gefärdende

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88
    Die bei Bemessung einer Jugendstrafe legitime Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens wird nicht dadurch unzulässig, daß die Jugendkammer, wie das in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verlangt wird (BGH StV 1982, 27, 28; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 430/83 - und vom 8. Oktober 1986 - 2 StR 394/86), eine Beziehung zu der Strafdrohung des § 213 StGB herstellt.
  • BGH, 28.10.1983 - 3 StR 430/83

    Erforderliche Belegung der Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 545/88
    Die bei Bemessung einer Jugendstrafe legitime Berücksichtigung von Art und Erfolg des Verbrechens wird nicht dadurch unzulässig, daß die Jugendkammer, wie das in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verlangt wird (BGH StV 1982, 27, 28; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1983 - 3 StR 430/83 - und vom 8. Oktober 1986 - 2 StR 394/86), eine Beziehung zu der Strafdrohung des § 213 StGB herstellt.
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Der Senat kann daher offen lassen, ob auch nach der Heraufsetzung des Strafrahmens von § 213 StGB durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der bisher zur Berücksichtigung von § 213 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe ergangenen Rechtsprechung festzuhalten wäre (vgl. insoweit nur Senat, Urteil vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88, NStZ 1989, 119 f.; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1987 - 4 StR 266/87; Beschluss vom 8. Oktober 24 25 26 27 1986 - 2 StR 394/86; Beschluss vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82, NStZ 1982, 466).
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